Panorama

GESCHICHTE

 

1856
Die aargauische Kulturgesellschaft beschliesst die Gründung eines Schutzaufsichtsvereins.

1864
Eröffnung der Strafanstalt Lenzburg.

1872
Der Regierungsrat des Kantons Aargau genehmigt die «Verordnung über den Vollzug der bedingten Freilassung und die Schutzaufsicht über die aus der Strafanstalt entlassenen Sträflinge».

1890
Gründung der kantonalen Schutzaufsichtskommission.

1910
Die Aufgabe der Entlassenenfürsorge wird dem kantonalen Arbeitsamt übertragen. Sie bezieht sich vorwiegend auf die Arbeitsvermittlung – angeblich ohne Erfolg. Die Arbeitssituation ist auch für andere Stellensuchende prekär.

1920
Der Grosse Rat des Kantons Aargau erlässt in einer Verordnung die feste Umschreibung der Aufgabe und Organisation der Schutzaufsicht. «Die Schutzaufsicht soll nach wie vor mehr denn je Charakter einer gemeinnützigen als einer staatlichen Organisation haben. Sie soll dem Schutzbefohlenen an die Hand gehen und ihm helfen, seine guten Vorsätze zu verwirklichen. Die staatlichen Behörden sollen lediglich Kontrollorgan sein und nur eingreifen, wenn sich ein Schützling den Weisungen der Aufsichtsorgane widersetzt.» Diese Verordnung bildet die Grundlage der heutigen Schutzaufsicht!

1925
Gründung des Vereins für Schutzaufsicht und Entlassenenfürsorge. Anstellung eines vollamtlichen Mitarbeiters.

1942
Mit der Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird die Aufgabe gesetzlich neu geregelt. Der Aargauische Verein für Schutzaufsicht und Entlassenenfürsorge verabschiedet neue Statuten.

1959
Austritt der Aargauischen Gesellschaft für Trinkerfürsorge (Verselbstständigung zum AVS).

1963
Der Regierungsrat des Kantons Aargau erlässt eine neue Schutzaufsichtsverordnung. Diese ist heute noch gültig.

1964
Der Aargauische Verein für Schutzaufsicht und Entlassenenfürsorge erlässt neue Statuten.

1975
Grossrat Ernst Fasler reicht im Grossen Rat des Kanton Aargau folgende Motion ein: «Die Schutzaufsicht sei zu einem Sozialdienst zur durchgehenden Betreuung der Strafgefangenen und von deren Angehörigen auszubauen.»

1978
Im Kanton Aargau tritt die neue Strafprozessordnung in Kraft, die unter anderem folgende Bestimmung regelt:
«Abs.1: Der Regierungsrat erlässt auf dem Verordnungswege die erforderlichen Vorschriften über die Schutzaufsicht und die durchgehende soziale Betreuung der Inhaftierten und ihrer Angehörigen.»

1979
Grossrat A. Bühler reicht im Grossen Rat des Kantons Aargau eine Motion betreffend Realisierung der durchgehenden sozialen Betreuung ein.

1980
Gruppendiplomarbeit «Durchgehende soziale Betreuung im Kanton Aargau». In einer Arbeitsgruppe werden unter Führung von Herrn Dr. M. Guignard, Justizabteilung, Departement des Innern, zwei Verordnungsentwürfe über die Neugestaltung der «Aargauer Schutzaufsicht» erarbeitet. Privatisierung oder Verstaatlichung der Institution bilden einen zentralen Punkt.
Infolge verfassungsrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der neuen Kantonsverfassung kann die durchgehende soziale Betreuung nicht mehr auf dem Verordnungsweg durchgeführt werden. Die Motion Bühler wird abgeschrieben.

1983
Austritt Aargauischer Hilfsverein für psychisch Kranke Königsfelden.

1989
Konzeptausarbeitung Otto Moser: Regionalisierung; Schaffung einer Zweigniederlassung in Baden, Einführung der durchgehenden sozialen Betreuung. (Projektvorhaben wurde mangels politischen Willens abgeschrieben.)

1995
Austritt Arbeitskolonie Murimoos.
Ausarbeitung eines Konzepts nach bedürfnisorientierten, verrechenbaren Leistungskriterien.
70-jähriges Bestehen des Vereins.
Sonderausstellung in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden und im Foyer des Grossratsgeäudes in Aarau.

1999
Neue Zweigniederlassung in Baden und Umzug der Hauptniederlassung Aarau von der Feerstrasse 17 zur Bahnhofstrasse 92.

2000
Statutenrevision. Namensänderung: Der Aargauische Verein für Schutzaufsicht und Entlassenenfürsorge heisst neu Verein für Bewährungshilfe Aargau. Leistungsvertrag mit dem Kanton. Neben dem Kernauftrag «Schutzaufsicht» bietet die Bewährungshilfe ein breites Dienstleistungsangebot an.

2002
Erstmals werden Sonderleistungen angeboten.
Inbetriebnahme des Controllingsystems.

2004
Die Bewährungshilfe Aargau präsentiert sich mit eigener Website im Internet.

2005
80-jähriges Bestehen des Vereins. Sonderausstellung Stadtturm Baden.

2007
Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches.

2009
Neuer Webauftritt, die Bewährungshilfe präsentiert sich im modernen und zeitgemässen Stil. Die Sonderleistungen werden ausgebaut und detailliert beschrieben. Errichtung einer Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt im Auftrag des Kantons Aargau.
Eröffnung der Beratungsstelle Gewaltfrei mit täterspezifischem Beratungsangebot.

2011
Die Bewährungshilfe unter dem bisherigen Dach eines privatrechtlichen Vereins wird per 01.01.2011 in die kantonale Verwaltung integriert. Die Bewährungshilfe ist ab diesem Datum Teil der neuen Sektion "Vollzugsdienste und Bewährungshilfe", welche sich wiederum im neuen Amt für Justizvollzug (Departement Volkswirtschaft und Inneres) befindet.

Der Verein besteht weiterhin und nennt sich seit der Änderung der Statuten am 25. Mai 2011 "Unterstützungsfonds Bewährungshilfe Aargau". Er unterhält einen Fonds zur Ausrichtung von einmaligen oder wiederkehrenden Leistungen an Straffällige, Strafentlassene und ihre Angehörige. Der Verein fördert ideell die Aufgaben der Bewährungshilfe des Kantons Aargau und somit die Wiedereingliederung von Strafentlassenen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.