Panorama

WILLKOMMEN

 

Die Bewährungshilfe unter dem bisherigen Dach eines privatrechtlichen Vereins wurde per 1. Januar 2011 in die kantonale Verwaltung integriert. Sie ist seit diesem Datum Teil der Sektion "Vollzugsdienste und Bewährungshilfe", welche sich wiederum im Amt für Justizvollzug (Departement Volkswirtschaft und Inneres) befindet.

 

Um Kontakt zur Bewährungshilfe aufzunehmen, wenden Sie sich bitte an das

Amt für Justizvollzug
Vollzugsdienste und Bewährungshilfe
Bahnhofplatz 3c
5001 Aarau
Tel: 062 835 15 50
Fax: 062 835 16 09

 

 

Link zur Bewährungshilfe des Kantons Aargau

Mail an die Bewährungshilfe des Kantons Aargau

 

Der Verein besteht weiterhin und nennt sich seit der Änderung der Statuten am 25. Mai 2011 "Unterstützungsfonds Bewährungshilfe Aargau". Er unterhält einen Fonds zur Ausrichtung von einmaligen oder wiederkehrenden Leistungen an Straffällige, Strafentlassene und ihre Angehörige. Der Verein unterstützt ideell die Aufgaben der Bewährungshilfe des Kantons Aargau und somit die Wiedereingliederung von Strafentlassenen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.

Leitbild Bewährungshilfe Schweiz

Spendenkonto:
Aargauische Kantonalbank, Aarau
IBAN-NR: CH27 0076 1056 6002 3200 1